EMF von Rundfunksendern
In den Jahren 1994 und 1995 hatte das Fraunhofer-Institutes für Physikalische Messtechnik Freiburg im Auftrag des Umwelt- und Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zwei Studien durchgeführt, in denen beispielhaft für den Raum Freiburg die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch hochfrequente Felder (Rundfunk, Fernsehen, Radar, Mobilfunk) und der Anteil des Mobilfunks an dieser Belastung ermittelt wurde. Die dabei ermittelte Gesamtbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder in der Fläche lag bei maximal 0,15 Prozent des nach der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - geltenden Grenzwertes. Die Hauptbelastung wurde durch Rundfunk- und Fernsehsender hervorgerufen, wogegen der Anteil des Mobilfunks, abgesehen von Bereichen in der Nähe von Sendestationen, äußerst gering ist. Mittlerweile sind viele leistungsstarke Rundfunksender abgeschaltet worden, z.B. die Mittelwellen (MW) Sender in Mitteleuropa! Z.B. wurde die Mittelwelle 936 kHz von Radio Bremen (der Sender stand direkt neben einem Wohngebiet) 2010 abgeschaltet. Der kleine, seit 2004 kaum genutzte SWR-Sender auf 7265 kHz am Merkur in Baden-Baden wurde 2011 abgebaut. Beides waren Sender, die in den umliegenden Wohngebäuden Feldstärken generierten, die deutlich im Grenzwertbereich lagen!
Zu diesem Thema finden Sie bei bei Fraunhofer und vor allem der Bundesnetzagentur zum Teil die umfangreichen Dokumentationen. Einen Link habe ich hier nicht eingebaut, da vor allem die BnetzA die Seiten öfter neu gestaltet. Die Untersuchungen aus den Jahren 2001/2002 etc. sind nur scheinbar veraltet - da es gesetzlichen keinen Grund gibt, diese Untersuchungen nochmals durchzuführen, werden diese Daten noch lange bestehen bleiben.
Ortsfeste Funksendeanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt oder mehr benötigen eine Betriebsgenehmigung. Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Standortbescheinigung des entsprechenden Bundesamtes (derzeit Bundesnetzagentur). In der Standortbescheinigung werden Leistungsbeschränkungen und Abstrahlwinkel mit den daraus sich ergebenden Sicherheitsabständen zu allgemein zugänglichen Bereichen festgelegt. Eigentlich sollte hier eine Abbildung am Beispiel eines großen Sendeturms mit festzulegenden horizontalen und vertikalen Sicherheitsabständen vorhanden sein - ich habe aber kein Veröffentlichungsrecht dafür und habe dieses Bild entfernt. Im Horizontaldiagramm ist ersichtlich, dass über den für alle Richtungen geltenden Mindestabstand hinaus, für einzelne Hauptabstrahlrichtungen größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben sind. Diese Sicherheitsabstände ergeben sich aus der Richtwirkung einzelner Antennen. Aus dem Vertikaldiagramm kann man erkennen, dass im Fall des dargestellten Sendeturms im Bereich des Erdbodens bis in 14 m Höhe Sicherheitsabstände nicht erforderlich sind. Daraus folgt, dass hier erst dann Probleme auftreten können, wenn im horizontalen Sicherheitsbereich Gebäude mit größerer Höhe als 14 m errichtet werden.
Überreichweitenempfang
Damit zu einem anderen Thema: auch Fernsehen muss nicht so ein langweiliges Ding sein, wie Sie denken. Früher einmal war es möglich, auf bestimmten Kanälen bei Überreichweiten ausländische Programme zu sehen. Denn die untersten Fernsehkanäle sind nicht so weit von der Kurzwelle entfernt, dass nicht manchmal doch Kurzwelleneigenschaften auftreten können. Auf diese Art sind mich manch interessante Beobachtungen von Fernsehprogrammen gelungen, wie TVE Espana in Norddeutschland... o.k. heute, dank Satellitentechnik eigentlich was normales, damals völlig abgedreht. Man muss sich auch vor Augen führen, dass damals die meisten Fernsehzuschauer die Wahl zwischen genau drei Programmen hatten – mehr gab es nicht. Ein Ende dieser Zeit fing mit dem Kabelfernsehen an, denn dieses sendet kabelintern genau auf den Kanälen, die diese Überreichweitenmöglichkeiten besaßen, also aus und vorbei. Damals wurde der Begriff „zulässige Störaussendung“ auch für diese Art von Nutzung neu angewendet, denn jedes Fernsehkabel mit etwas Signal strahlt dieses Signal nach außen. Gedämpft zwar, auch noch immer so stark, dass Sie keinen Überreichweitenempfang machen können und noch oft so stark, dass auch der normale Rundfunkempfang z.B. im Auto durch Kabelprogramme massiv gestört wurde. Damit langsam zum Thema, dass mich bei „Elektrosmogjünger“ immer faszinierte: würden diese die eigenen Argumente ernst nehmen, müssten diese die bestehenden Rundfunksender verbieten – und nicht die Handys.
In den kommenden Jahren erwarte ich die Umstellung auf andere, wesentlich leistungsschwächere, Sender z.B. für den UKW-Rundfunk, der durch DAB ersetzt werden soll. Bereits 2014 bis 2016 wurde in vielen Gebieten der Fernsehrundfunk durch DVB-T ersetzt, was auch wesentlich leistungsärmere Sender zur Folge hatte - die alten superstarken Sender (mit oft 100/200/500 kW Sendeleistung je Programm!) konnten endlich abgeschaltet werden.