Gutachten


Die folgenden Ausführungen basieren auf wahren Begebenheiten, die ich aufgrund einer Verschwiegenheitspflicht ohne allzu große Details und Nennung von Namen wiedergebe. Und nicht verkneifen kann ich mir einige Hiebe auf die politische Bewertung dieser Angelegenheit - ich hoffe, Sie als Leser werden es mir verzeihen.

Eigentlich ging es um das Versprechen, das durch einen Rundfunksender minderwertige Gewerbegebiet zu fördern - eben durch Entfernung des Rundfunksenders, der ewig in alle elektronischen Systeme hineinwirkte... Es war einmal die Zeit, in der Handys noch ganz selten waren nur bei einem Ausschussmitglied klingelten. Es war die Zeit, in der für ein Gewerbegebiet das gegebene Versprechen "der Mast kommt weg" einforderten. Wie kann man etwas wirkungsvoller einfordern, als die eigene Belegschaft zum Minister zu schicken und mit Arbeitsplatzabzug zu drohen?

EMV und EMFdurch Rundfunksender

Niemand hatte den damaligen Firmenvertretern klar gesagt, wie verheerend ein Sendemast in nächster Nähe sein kann. Hier ging es nicht um die Sendeleistungen eines kleinen Handyumsetzers, hier ging es um hunderte von Kilowatt Sendeleistung für einen Großraum.

Aber genau diese Hochfrequenz legte bei den in unmittelbarer Nähe gebauten Produktionsbetrieben alle Telefon- und Datennetze lahm (nennt sich EMV). Kein Wunder, denn auch zehn Jahre später sind die bekannten Testwerte (und damit auch "Grenzwerte", bis zu denen die Geräte ohne ernsthafte Probleme arbeiten) noch immer um Größenordnungen geringer. So musste der Rundfunksender weichen und sollte an andere Stelle neu und schöner aufgebaut werden. Was natürlich höher und kräftiger heißt. Und der betreibenden Sendeanstalt sollte das nicht zum Schaden werden, wenn sie sich darauf einlässt: nein, über die notwendigen Sendeantennen wird nicht diskutiert, basta. Kaum einer nahm zur Kenntnis, dass dieser Sender nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern auch für andere Anstalten Programme abstrahlte - auf Frequenzen, die zwar seit Jahrzehnten genutzt werden und deren Nutzung insofern eigentlich als unbedenklich gelten sollte, aber bitte: diskutiert nicht.

Grenzwerte

Was macht ein Politiker, wenn die Bürger ihn nach der Unbedenklichkeit der Sendeanlage fragen? Er besorgt sich Gutachter und bezahlt diese gut. Und hält die Gutachten unter Verschluss, falls das Ergebnis nicht seinen Wünschen entspricht. Und wenn doch, dann gibt Abnehmer noch und noch. Oder besser: irgendwie bekommen dann die Kommunalpolitiker, die eifrig fragen, eine Raubkopie davon, um nicht zu klagen. Mit der Beeinträchtigung der Nutzung elektronischer Geräte möchte ich anfangen. Zitat zu Fehlsteuerung elektronischer Geräte: "Hier allgemein gültige Zahlenwerte anzugeben, ist nicht möglich….“

Seit langem gibt es Grenzwerte, üblicherweise bei 3 V/m angesetzt. Dieser Wert wurde in einem Bereich von teilweise über 1000m um den Sendemast erreicht. Der Sendemast wird an ein Wohngebiet angegliedert, d.h. einzelne Wohnhäuser grenzen direkt an die Sendeanlage, die "nur" einen Radius von ca. 100m benötigt. Eine Spannung von 1V/m wird in einer wesentlich größeren Fläche erreicht, die von mehreren tausend Einwohnern bewohnt wird. Zitat aus dem Gutachten "eine direkte thermische Gefährdung von menschlichem Gewebe in den Feldern der 7 Frequenzen ist ausgeschlossen. Eine Verbrennungsgefährdung der Haut beim Schließen von leitfähigen Schleifen, wie beim Anfassen von Kranhaken, kann durch das Mittelwellenfeld bei kleinen Kranen bis 600m, bei großen bis 5km Entfernung bestehen." In 5km Umfeld befinden sich Stadtteile mit mehreren zehntausend Einwohnern.

Dieses Gutachten erschien mir am wichtigsten, wurde aber in der allgemeinen Diskussion nicht sehr gewürdigt. Wesentlich heißer waren die Diskussionen in folgenden Bereichen, die ich ebenfalls zitieren möchte: "zumindest an Säugetieren konnte der Nachweis , dass Radiowellen das Verhalten von Versuchstieren ändern, bisher nicht erbracht werden.... Es gibt Hinweise darauf, dass fliegende Vögel auf elektromagnetische Felder, die von Sendern ausgehen, mit Richtungsänderungen reagieren können..." Und etwas zusammengefasst die Aussage, dass durch die Anlage von Erdnetzen die grundwasserfeuchte Niedermoorfläche den Pflanzenwuchs verändern wird. An allen Alternativstandorten ist ebenfalls mit negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft zurechen.

Landschaftsbild

Ein Gutachten zum Landschaftsbild sprengte den Rahmen total: selbst ernsthaften Politikern viel es schwer, dieses ernst zu nehmen. Aber was teuer ist, muss eben doch genutzt werden - und so wurde es in sehr ernsthaft geführten Diskussionen zwischen Bürgern und Landespolitik als Diskussionsgrundlage genutzt. Die Sprachnutzung, die zwischen Kunsthistorischer Betrachtung und werbeagenturähnlichen Internetversprechungen lag, kann ich nur gekürzt wiedergeben: "Die Einwohnerzahlen konnten über die Siedlungsdichte, die Besucherzahlen weitgehend wegen der Jahreszeit nur über Schätzungen ermittelt werden. ... Erst die kulturelle Erschließung der Naturlandschaft, die Zähmung der Wildnis durch den Menschen, durchbricht ihren ehrfurchterbietenden Charakter ..und.. bedächtig wachsendes Miteinander von Mensch und Natur ... seine Verantwortung und sein Respekt im vorsichtigen Umgang mit der Landschaft. "Zur Erklärung muss man sagen, dass es sich um ein ehemalige Moorrandlage handelt, die eben auf der trockenen Seite zur Wohnsiedlung genutzt wurde, während auf der anderen Seite ein vor jahrhunderter trockengelegtes Gelände der Milchwirtschaft dient. Eine komplett künstlich geschaffene Landschaft, die für diese Gegend typisch ist. Und wegen der extrem hohen Grundwasserstände gerne für Sendemasten klassischer Art, also für Lang- Mittel und Kurzwellensender, genutzt wird. Das Grundwasser spiegelt laienhaft ausgedrückt die abgestrahlten Wellen wieder und sorgt so für eine im Vergleich zu "trockenen Standorten wesentlich bessere Abstrahlung. Senderbetreiber, die nicht so gute Ausgangslagen hatten, halfen sich entweder mit sehr teuren langen Metallleitungen im Boden, also quasi einem Maschennetz über hunderte von Metern, oder kippen jährliche einige hundert Kilo Salz in das Grundwasser - um die Leitfähigkeit zu erhöhen und den Wuchs von Bäumen zu verringern. Im hier genannten Fall wurden ebenfalls höhere als übliche Salzwerte in Grundwasser festgestellt, dabei handelte es sich aber um Flusswasser, das in das Grundwasser drückt und sich vermischt - aber eben vorher als Flusswasser sehr stark mit Salz belastet wurde.

Für die Bewertung der einzelnen Erholungsarten untereinander werden im besagten Gutachten Bewertungszahlen eingeführt. So werden Wanderer und Spaziergänger mit Faktor 1,0 berücksichtigt, Radfahrer mit 0,4 (welch schlechten Eindruck hat der Gutachter von Radfahrern?) und Badegäste einschließlich Surfer mit 0,7. Mal davon abgesehen, dass dort in der Nähe kein Badesee vorhanden ist und das Gewässer nicht Badetauglich ist: es ist ein Entwässerungsgraben mit durchschnittlichen 30cm Wassertiefe. Anscheinend reicht ein Stadtplan für eine imaginäre Ortsbegehung aus, die Grundlage für ein Gutachten ist. Doch zitieren wir lieber " Für Eisläufer, die die Natureisflächen den Kunsteisflächen im Stadion oder in der Eishalle vorgezogen haben, wir deine Sendeanlage ebenfalls eine, wenn auch geringere, Beeinträchtigung darstellen, da sie zum größeren Teil noch mit der Eislauftechnik beschäftigt sind". Langsam sind auch Sie an dem Punkt angelangt, wo man sich fragt: was soll das?

Der Grund ist einfach und naheliegend: wenn man eine Anlage an einem Standort bauen möchte, der nach normalen Berechnungen nicht der geeignetste ist, dann muss eben nachgeholfen werden. Dazu ist eine Trennung zwischen Bewohnern, die gewöhnen sich ja schnell an die Anlage, und Erholungssuchenden, die stören sich an mehreren hunderte Meter hohen Masten, durchgeführt. Mit einer deutlichen Gewichtung auf den noch nicht an diesen Anblick gewöhnten Gästen. Es nützt auch nichts, das im regionalen Baugesetzbuch eine Vorgehensweise vorgegeben ist, die ich sinngemäß wiedergebe:

Bauen im Außenbereich ist nur dann zulässig, wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und dies dem Fernmeldewesen, der Versorgung mit Gas, Wärme und Wasser dient. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben • schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann • Belange des Naturschutzes und er Landschaftspflege oder des Denkmalschutzes beeinträchtigt • das ort- und Landschaftsbild verunstaltet • oder die natürliche Eigenart der Landschaft oder ihre Aufgabe als Erholungsgebiet beeinträchtigt. Denkmalpflegerische Entscheidungen wurden nicht herangezogen - das Gebiet wurde schon 1951 als denkmalerischer Interessenbereich ausgewiesen - es handelt sich um eine Feldmark, die in dieser Form im 12.Jahrhundert angelegt wurde.

Aber was kann man über Sendemasten nicht alles gutachterlich zu Papier bringen.. Zitat: "Da die vom Sender ausgehende Hauptgefahr die nächtlich fliegenden Vögel betrifft, werden Vogelverluste nicht gänzlich zu verhindern sein... Um die Seile am Tage und in der Dämmerung besser sichtbar zu machen, sollten an ihnen Marker, längliche Gummilappen o.ä. angebracht werden. Es sollte im Umfeld keine zusätzliche Attraktion für Zugvögel z.B. durch Umbruch geschaffen werden.

Und ganz nebenbei, wie gesagt: von den Einwohnern, oder soll man Eingeborene sagen, schreibt keiner. was leben da eigentlich für Leute? Nun, unter anderem Landwirte, die ein Gutachter trocken so beschreibt: "..würden mehrere landwirtschaftliche Betriebe einer Einschränkung ihrer weiteren betrieblichen Entwicklung und einer Erschwerung ihrer Betriebsführung unterworfen". Der Mast wurde in der Wendezeit gebaut und im Jahr 2010 wurde dieser Mittelwellensender abgeschaltet. UKW-Sender waren nach meinen Kenntnissen schon vorher an einem anderen Standort (nahe der Innenstadt) aufgebaut.